

Liebe Schwestern und Brüder im Wendener Land,
Nach der Besetzung aller Planstellen für den priesterlichen Dienst in unserem Pastoralverbund kann seit dem 01. November eine neue Gottesdienstordnung (folgend GDO abgekürzt) umgesetzt werden, die wir Ihnen hiermit vorstellen. Diese GDO entspricht dem Wunsch der Gemeinden nach geregelten und regelmäßigen Gottesdiensten. Sie ist im Pastoralteam und im Gesamtpfarrgemeinderat beraten worden und ist so geplant, dass mit den derzeitigen Priestern auch bei Abwesenheit, Urlaub, Krankheit noch Vertretungen möglich sind, ohne diese GDO groß zu verändern. Sondergottesdienste sind, soweit es durchführbar ist, mit dieser Regelung ebenfalls möglich. Die Anzahl der Messfeiern richtet sich nach der Anzahl der Katholiken. Die Zahlen bei den Orten sind die Katholikenanzahl (stand 31.12.2022).
Werden Messfeiern durch Wort-Gottes-Feiern ersetzt, diese sind ohne Kommunionspendung. Da in der WGF die Schriftlesung im Vordergrund steht. Die WGF ist in der Tradition der Kirche eine eigene Gottesdienstform neben Andachten, Eucharistischer Anbetungen etc, der so auch eine eigene Wertschätzung entgegen gebracht werden soll. Ausnahmen sind die WGF im Josefsheim als auch plötzliche Planänderungen durch Krankheit o.ä.. Da die Gläubigen hier mit der Erwartungshaltung des Empfanges der Eucharistie gekommen sind, ist hier eine Kommunionspendung vorgesehen.
Tauftermine sind
am 1. Sonntag im Monat in Hünsborn
am 2. Sonntag im Monat in Wenden und den Filialen Altenhof, Elben und Schönau
am 3. Sonntag im Monat Ottfingen, Römershagen mit den Filialen Brün und Heid
am 4. Sonntag im Monat Gerlingen oder Hillmicke
Die erste Taufanmeldung für den Termin legt die Kirche (falls mehrere zur Auswahl stehen), in der die Taufe stattfinden soll, fest.
Regelmäßige Schulgottesdienste gibt es in Wenden und Brün, die einmal im Monat gefeiert werden. An allen weiteren Schulstandorten sind Einschulungs- und Entlassgottesdienste, als auch Gottesdienste zu besonderen Festen vorgesehen. Die Kindertagesstätten feiern zu bestimmten Anlässen und Gegebenheiten Andachten in den Kirchen oder in den eigenen Räumlichkeiten.
Totengebete sind in der Regel am Vorabend der Beerdigung um 19:00 Uhr. Requien bzw. Trauerfeiern sind für 15:00 Uhr und samstags für 10:00 Uhr gesetzt. Die Beisetzung kann sowohl vorher als auch nachher erfolgen.
Trauungen und Hochzeiten werden terminlich im Pfarrbüro und dem jeweiligen Zelebranten festgelegt, wobei samstags eine Brautmesse spätesten um 14:30 Uhr und eine Trauung um 15:00 beginnen muss, um die Sonntagsgottesdienstordnung nicht zu beeinträchtigen.
Wir hoffen mit dieser GDO größtmögliche Verlässlichkeit und Planbarkeit mit Flexibilität zu verbinden. Gleichzeitig bitten wir auch die Gemeinden, den Pastoralverbund „zu praktizieren“ und auch die Gottesdienste in den anderen Gemeinden zu besuchen, falls in der eigenen Gemeinde kein Gottesdienst gefeiert wird. Die lobenswerte Verbundenheit mit der eigenen Gemeinde/Kirche soll ja nicht vor der Begegnung mit Christus in seinem Wort und Sakrament stehen.
Ihr Pfarrer Christian Elbracht
Pastoralverbund Wendener Land
Steckebahn 3
57482 Wenden
Telefon: 02762 4000200
Telefax: 02762 40002-19
E-Mail: pfarrbuero@pv-wendener-land.de