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Pastoralverbund Wendener Land

Kirchenvorstände

Für jede Pfarrgemeinde wird ein Kirchenvorstand gewählt, der das Vermögen in der jeweiligen Kirchengemeinde verwaltet und die Gemeinde im rechtlichen Sinne vertritt. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern. Zur Entlastung des Pfarrers kann ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstands zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden" ernannt werden. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. Die Amtszeit eines Kirchenvorstehers beträgt sechs Jahre, eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre finden Kirchenvorstandswahlen statt, bei denen die Hälfte der Kirchenvorsteher neu zu wählen ist bzw. wiedergewählt werden können. Dadurch bleibt die Kontinuität des Kirchenvorstands gewahrt. Die Wahl der Kirchenvorstände ist gesetzlich geregelt.

Adresse

Pastoralverbund Wendener Land
Steckebahn 3
57482 Wenden

Telefon: 02762 4000200
Telefax: 02762 40002-19
E-Mail: pfarrbuero@pv-wendener-land.de

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