Das Pastorale Team sowie die Kirchenvorstände haben einheitlich beschlossen, die sogenannte 3G-Regelung für die Sondergottesdienste der Tauffeiern, Trauungen (einschl. Jubelhochzeiten) und Trauerfeiern (einschl. Totengebet und Seelenamt) im Innenraum zu ermöglichen.
Im Detail bedeutet die 3G-Regel Folgendes:
Teilnehmen dürfen nur Personen, die nach der aktuellen CoronaSchVO als vollständig geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test max. 48 Stunden oder Bürgertest max. 6 Stunden) gelten.
Der negative Test muss ein PCR-Test max. 48 Stunden alt oder ein Bürgertest max. 6 Stunden alt sein. Ein normaler Bürgertest (älter als 6 Stunden) bzw. Selbsttest reicht nicht aus.
Die Kirchengemeinden stellen zu den jeweiligen Sondergottesdiensten einen Ordnungsdienst, welcher am Einlass die Einhaltung der 3G´s kontrolliert.
Wird keins der 3G´s erfüllt, so ist die Teilnahme am Sondergottesdienst nicht möglich.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Durchführung eines Coronatests den getesteten Personen gleichgestellt.
Alle o.g. Sondergottesdienste werden wie beschrieben gefeiert, es sei denn, es wird im Vorfeld mit dem Zelebranten anders vereinbart. Soll die 3 G – Regelung angewendet werden, wird dies bei Taufen und Hochzeiten / Jubelhochzeiten im Pfarrbrief vermerkt, bei Totengebet und Seelenamt ist der Pfarrbrief meist schon gedruckt. In allen Fällen ist es die Aufgabe der Betroffenen / Angehörigen, dieses entsprechend den zu erwartenden Teilnehmern kundzutun.
Diese Regelung gilt ab sofort.
Für alle anderen „normalen“ Gottesdienste gilt wie bisher: Alle haben ungeprüft Einlass, dafür besteht Masken- und Abstandspflicht.
Wir hoffen mit der Anwendung dieser Regelung, die seit kurzem vom Erzbistum eröffnet worden ist, manchen entgegengekommen zu sein.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unseren Verwaltungsgleiter Florian Freundt (0151/72220508) wenden.
Hereinspaziert!
Herzliche Einladung zu verschiedenen Terminen (siehe Flyer) im neuen Zirkuszelt auf der Wiese bei der K.oT.. Dank der Unterstützung des Fonds für innovative Projekte des Erzbistums, der politischen Gemeinde Wenden, der Volksbank und des Kreises Olpe konnten wir dieses Zelt anschaffen.
Es soll einen besonderen Begegnungsraum schaffen, um Menschen jeden Alters Freude zu bereiten und steht buchstäblich für eine den Menschen zugewandte Kirche, die dienen möchte und sich nicht einrichtet und einmauert in festen Strukturen, sondern sich einem mitgehenden Gott verpflichtet weiß, der immer mit geöffneten Armen für uns da ist.
In der griechischen Originalübersetzung des Johannesprologs heißt es: „Das Wort (Jesus) ist Fleisch geworden und hat unter uns gezeltet.
Wir wünschen allen gute Begegnungen mit dem Herrn und miteinander.
Den Auftakt macht am 08.10. Hettwich vom Himmelsberg.
Am Samstag, den 09.10. starten wir um 13.00 Uhr mit Familiengottesdienst und der Einsegnung des Zeltes durch Pastor Kleineidam, Essen und Getränke sowie eine Hüpfburg stehen in der Pause bereit und um 15.00 Uhr gibt es nach dem Dank an die Sponsoren eine erste Show mit Darbietungen des Zirkus Pfiffikus.
Den Abschluss an diesem Wochenende macht am 10.10. die Musikgruppe TIL. Für alle Veranstaltungen gelten die 3 G Regeln.
Zeltlager voller Freude und Wiedersehens-Gefühlen
Von Freitag dem 20. – 22.08.2021 fand in Wenden ein Zeltlager des Pastoralverbunds Wendener Land statt. Auf dem Gelände der kleinen offenen Tür gab es mit Zirkuszelt, Lagerfeuer, Schatzsuche, Olympiade, Kistenklettern, Nachtwanderung, Stockbrot am Lagerfeuer und Schwimmbad viel Spiel und Spaß. 60 Kinder und 20 Teamer*innen konnten ein lang ersehntes Wochenende verbringen, das am Sonntag mit einer Messe auf dem Gelände endete. Auch der Regen beim Auf-und Abbau der Zelte tat der guten Stimmung keinen Abbruch. Fröhliche Kinder und Betreuer*innen gingen mit großer Freude wieder nachhause und hoffen, dass dies wieder der normale Alltag werden kann.
Weitere Fotos vom Zeltlager finden Sie hier.
Fußend auf der neuen Corona – Verordnung des Landes NRW gilt für alle Gottesdienste in den Kirchen:
Nicht mehr erforderlich ist die Registrierung zur Nachverfolgbarkeit.
Sie brauchen also keine Zettel mit ihren Personalien mitbringen / ausfüllen.
für dringende
seelsorgliche Notfälle
z. B. bei Todesfällen oder
zur Krankensalbung
0151 / 11 77 55 06
Gottesdienstliche Angebote - Live Übertragungen
Aus dem Paderborner Dom: per Live-Stream über die Homepage des Erzbistums Paderborn
Täglich: 8.00 Uhr Morgengebet
12.00 Uhr Mittagsgebet
18.30 Uhr Hl. Messe
Sonntagsmessen
Im Fernsehen:
ZDF 9.30 Uhr in der Regel alle 2 Wochen kath. Messfeier
EWTN 10.00 Uhr Hl. Messe aus dem Kölner Dom
k-tv 19.00 Uhr Hl. Messe
Im Internet:
Radio Horeb 10.00 Uhr Hl. Messe
Im Radio:
Domradio 10.00 Uhr Hl. Messe
WDR 5 10.00 Uhr in der Regel alle 2 Wochen kath. Messfeier
Deutschlandfunk 10.05 Uhr in der Regel alle 2 Wochen kath. Messfeier
Radio Horeb 10.00 Uhr Hl. Messe
Werktagsmessen:
Im Fernsehen:
Bibel.TV 8.00 Uhr Hl. Messe
k-tv 7.00 Uhr Hl. Messe (Mo; Fr; Sa)
9.00 Uhr Hl. Messe (an einigen Werktagen vorher Rosenkranz)
12.00 Uhr Hl. Messe (Mo-Fr)
19.00 Uhr Hl. Messe (Mo-Sa)
Im Radio:
Radio Horeb 9.00 Uhr Hl. Messe